Schäden bei privaten Umzügen
Schäden bei privaten Umzügen sind nicht immer abgedeckt, auch wenn alle Beteiligten haftpflichtversichert sind.
Ein guter Freund hilft Ihnen beim Umzug und lässt den teuren LCD-Fernseher fallen. Die Versicherung muss nicht unbedingt bezahlen! Auch wenn Ihr Freund versichert ist. Der Grund hierzu: Die Versicherung ist laut Gesetz für Schäden die aus Gefälligkeiten entstehen nicht ersatzpflichtig. Sie müssen für diese Fälle im Vertrag unbedingt auf den Einschluss der Klausel Gefälligkeitsschäden achten.
Auch wenn Sie selbst etwas in Ihren vier Wänden kaputt machen, sind Sie nicht immer abgesichert. Auch wenn Sie eine Haftpflicht- und Hausratversicherung besitzen.
Die Hausratversicherung kommt nur für Schäden an Gegenständen die Ihnen gehören auf. Beschädigen Sie etwas in der Mietwohnung, müssen Sie dem Vermieter den Schaden erstatten. Eigentlich müsste hier die Haftpflichtversicherung einspringen. Problem: Ersatzansprüche wegen Schäden an fremden Objekten welche Sie gepachtet, gemietet oder geliehen haben, sind prinzipiell ausgeschlossen. So genannte Mietsachschäden gehören unbedingt in den Haftpflichtvertrag. Hier wird eine Versicherungssumme von mindestens 500.000 € mitversichert sein.
Schenk
14.03.2011 @ 21:34
Guten Tag! Schreiben Sie bitte Ihre Tel.nummer. Ich hilfe Ihnen gerne. Danke.
Handwerker
4.05.2011 @ 15:30
Auch wenn ein Umzug in Eigenregie oft günstiger ist, so kann es doch durch unsachgemäßes Transportieren von Kisten zu Schäden kommen, die dann wiederrum den Geldbeutel belasten. So passierte es mir leider beim letzen Umzug, dass gerade die guten Erbstücke der Oma teilweise zu Bruch gingen, was nicht nur einen ideelen Verlust verursachte, sondern auch einen finanziellen Schaden anrichtet. Unsere Hausratsversicherung deckte leider den Schaden nicht ab. So suchte ich nach Alternativen und fand eine gute Absicherungsmöglichkeit einer Umzugsversicherung. Diese kann auch hilfreich sein, wenn man für einen Umzug eine Spedition beauftragt, da man hierbei auch meistens nur bis zu einer bestimmten Schadensgrenze durch die Spedition abgesichert ist.