Wo muss ich mich bei einem Umzug überall ummelden?

Ich ziehe um, wo müssen ich mich überall abmelden und ummelden. Kann ich die Meldebehörden schriftlich informieren? Welche Fristen gibt es? Ich habe hierzu einige Informationen gesammelt.

- Beim Einwohnermeldeamt des aktuellen Wohnortes kann man sich frühestens sieben Tage vor dem Auszug abmelden. Hierfür benötigt man einen Personalausweis oder Reisepass. Die Öffnungszeiten findet man auf die Webseite des Einwohnermeldeamts. Seit dem 1. Juni 2004 ist die Abmeldepflicht gelockert. Bei Ihrer alten Gemeinde müssen Sie sich demnach nur noch bei einem Umzug ins Ausland oder aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung abmelden.

- Danach muss man sich im neuen Meldebezirk anmelden und zwar innerhalb kurzer Zeit. Es gelten je nach Bundesland Fristen von ein 1 -2 Wochen. Bei Verspätung drohen den Umzüglern ein Verwarn- oder Bußgeld. Viele Städte und Gemeinden bieten im Internet Online-Formulare an. Diese können am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zum Einwohnermeldeamt bringt man diesen Meldeformular und seinen Personalausweis mit.

- Wenn Sie innerhalb Ihrer Gemeinde umziehen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Sie bekommen dann im Personalausweis die neue Anschrift eingetragen. Viele Städte bieten auf ihre Webseiten Ummeldeformulare zum online-Ausfüllen. Bei einigen Einwohnermeldeämtern kann man sich auch per Post ummelden.

Hier noch eine Liste wo Sie sich ggf. auch ummelden müssen: Kfz Zulassungsstelle, Finanzamt, Arbeitsamt und Familienkasse, Sozialamt, Hundesteuer, Kreiswehrersatzamt, Bundesamt für Zivildienst, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), BaFöG.

Schäden bei privaten Umzügen

LCD Fernseher mit Display Schaden

Schaden LCD Bildschirm

Schäden bei privaten Umzügen sind nicht immer abgedeckt, auch wenn alle Beteiligten haftpflichtversichert sind.

Ein guter Freund hilft Ihnen beim Umzug und lässt den teuren LCD-Fernseher fallen. Die Versicherung muss nicht unbedingt bezahlen! Auch wenn Ihr Freund versichert ist. Der Grund hierzu: Die Versicherung ist Laut Gesetz für Schäden, die aus Gefälligkeiten entstehen, nicht ersatzpflichtig. Sie müssen hierfür im Vertrag auf unbedingt auf den Einschluss der Klausel Gefälligkeitsschäden achten.

Auch wenn Sie selbst etwas in Ihren vier Wänden kaputt machen, sind Sie nicht immer abgesichert. Auch wenn Sie eine Haftpflicht- und Hausratversicherung besitzen.

Die Hausratversicherung kommt nur für Schäden an Sachen die Ihnen gehören auf. Beschädigen Sie etwas in der Mietwohnung, müssen Sie dem Vermieter den Schaden erstatten. Eigentlich müsste hier die Haftpflichtversicherung einspringen. Problem: Ersatzansprüche wegen wegen Schäden an fremden Objekten, welche Sie gepachtet, gemietet oder geliehen haben, prinzipiell aus. So genannte Mietsachschäden gehören unbedingt in den Haftpflichtvertrag. Hier wird eine Versicherungssumme von mindestens 500.000 € mitversichert sein.