Ab 1. August höhere Pauschale bei der Steuer absetzbar

Ab 1. August 2011 ist bei einem beruflich veranlassten Umzug eine höhere Pauschale bei der Steuer absetzbar. Alle Angaben gelten nur, wenn der Umzug nach dem 31. Juli 2011 beendet wurde. Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt. Von der Steuer lassen sich dann Kosten für den Möbeltransport und auch für einen Makler absetzen. Doppelte Mietzahlungen und die Fahrten zur Wohnungsbesichtigung können bei der Steuer angegeben werden.

Wer für seine Kinder nach dem Umzug wegen des Schulwechsels Nachhilfeunterricht braucht, kann diese Kosten ab dem 1. August mit bis zu 1.617 € pro Kind absetzen. Der Maximalbetrag war bisher 1.603 €.

Für weitere Umzugskosten kann auch ein Pauschalbetrag berechnet werden. Für Singles gild dann eine Pauschale von 641 € (bisher 636 €). Für Verheiratete gilt eine Pauschale von 1.283 € (bisher 1.271 €). Für weitere Familienangehörige, kann pro Person je 283 Euro (bisher 280 €) angesetzt werden.

Statt der Umzugspauschalen können die sonstigen Umzugskosten einzeln nachgewiesen werden. Dafür müssen beim Finanzamt alle Rechnungen eingereicht werden.

Umzugscheckliste

Kartonstapel beim UmzugHier eine Umzugscheckliste die ich allen zur Verfügung stelle.

Drei Monate vorher:

  • Mietvertrag rechtzeitig kündigen
  • Speditionen suchen und Angebote einholen
  • Freunde und Umzugshelfer den Umzugstermin mitteilen
  • Sperrmüll-Termine ins Terminkalender aufnehmen
  • ggf. Urlaub oder Sonderurlaub beantragen
  • Verträge prüfen und Mitgliedschaften z.B. Fitnessclub, Zeitungsabo kündigen
  • Strom- und Gasversorger benachrichtigen
  • Arbeitgeber informieren

Einen Monat vorher:

  • Umzugswagen reservieren
  • Hausratsversicherung
  • Telefonanschluss, DSL, Kabelanschluss anmelden
  • Prüfen was in der alten Wohnung renoviert werden muss
  • Umzugskartons, Luftpolsterfolie, Decken besorgen

1 bis 3 Wochen vorher

  • Halteverbotszone beantragen
  • Termin für Wohnungsübergabe festlegen
  • Rundfunkgebühren GEZ ummelden
  • Altwohnung renovieren – falls nötig
  • Kinderbetreuung organisieren
  • Nachsendeantrag der Deutschen Post beauftragen (online oder in der Poststelle möglich)
  • Kartons verpacken
  • Kühlschrank und Eisfach abtauen

Einen Tag vorher:

  • Verpflegung für den Umzugstag
  • Wichtige persönliche Sachen in die neue Wohnung bringen
  • Tasche mit Sachen für die Übergangstage packen
  • Alles für den Umzug fertig verpacken
  • Umzugswagen abholen

Umzug:

  • Getränke für die Umzugshelfer bereitstellen
  • Sachbeschädigungen im Treppenhaus, Hof, etc. schnellstmöglich wieder beseitigen
  • Prüfen ob nichts in der alten Wohnung vergessen wurde
  • Reinigung der alten Wohnung
  • Einladung zur Einweihungsparty

Im neuen Zuhause:

Umzugscheckliste als PDF

Unterlagen für die Motorrad-Zulassung

Ich besitze ein Motorrad und ziehe um. Ich kaufe ein neues Motorrad. Ich kaufe ein gebrauchtes Motorrad. Hier finden Sie eine Liste der Sachen die Sie bei der KFZ-Zulassungsstelle brauchen.

Neuzulassung:

Hier finden Sie eine Liste der Unterlagen die Sie benötigen bei einer Neuzulassung eines Motorrads:

  • Der KFZ-Brief des Motorrads.
  • Die Versicherungsdeckungskarte (früher Doppelkarte).
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass.

Umschreibung:

Sie haben ein gebrauchtes Motorrad gekauft und möchten es zulassen, dann müssen Sie das Motorrad Umschreiben. Hierfür brauchen Sie:

  • Der KFZ-Brief des Motorrads.
  • Der KFZ-Schein bei zugelassene Motorräder oder die Abmeldebescheinigung bei stillgelegte Motorräder.
  • Die Versicherungsdeckungskarte.
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass.
  • Die HU-Bescheinigung des Motorrads.
  • Das bisherige Nummernschild.

Abmeldung:

Sie möchten Ihr Motorrad nicht mehr fahren, dann können Sie die Maschine Abmelden. Hierzu benötigen Sie:

  • Der KFZ-Brief des Motorrads.
  • KFZ-Schein.
  • Das bisherige Nummernschild.

Ummeldung:

Bei einem Umzug benötigen Sie für die Ummeldung Ihres Motorrads folgendes:

  • Der KFZ-Brief des Motorrads.
  • Der KFZ-Schein.
  • Die HU-Bescheinigung.
  • Das bisherige Nummernschild.

Viel Spaß beim fahren!

Schäden bei privaten Umzügen

LCD Fernseher mit Display Schaden

Schaden LCD Bildschirm

Schäden bei privaten Umzügen sind nicht immer abgedeckt, auch wenn alle Beteiligten haftpflichtversichert sind.

Ein guter Freund hilft Ihnen beim Umzug und lässt den teuren LCD-Fernseher fallen. Die Versicherung muss nicht unbedingt bezahlen! Auch wenn Ihr Freund versichert ist. Der Grund hierzu: Die Versicherung ist Laut Gesetz für Schäden, die aus Gefälligkeiten entstehen, nicht ersatzpflichtig. Sie müssen hierfür im Vertrag auf unbedingt auf den Einschluss der Klausel Gefälligkeitsschäden achten.

Auch wenn Sie selbst etwas in Ihren vier Wänden kaputt machen, sind Sie nicht immer abgesichert. Auch wenn Sie eine Haftpflicht- und Hausratversicherung besitzen.

Die Hausratversicherung kommt nur für Schäden an Sachen die Ihnen gehören auf. Beschädigen Sie etwas in der Mietwohnung, müssen Sie dem Vermieter den Schaden erstatten. Eigentlich müsste hier die Haftpflichtversicherung einspringen. Problem: Ersatzansprüche wegen wegen Schäden an fremden Objekten, welche Sie gepachtet, gemietet oder geliehen haben, prinzipiell aus. So genannte Mietsachschäden gehören unbedingt in den Haftpflichtvertrag. Hier wird eine Versicherungssumme von mindestens 500.000 € mitversichert sein.

Umzug innerhalb Hessen: Autobesitzer können ihre Kfz-Kennzeichen behalten

Eine sehr schöne Nachricht für alle Autobesitzer die innerhalb Hessens oder Brandenburg umziehen möchten. Sie können jetzt ihre Nummernschilder behalten.

Kfz-Kennzeichen

In Hessen braucht man nur einen Formular beim Einwohnermeldeamt auszufüllen. Der Weg zur Zulassungsstelle bleibt erspart. Fahrzeughalter haben die Wahl, ob sie ihr bisheriges Nummernschild behalten wollen oder ein neues möchten. Nach einer Überprüfung der Daten erhält der Autofahrer in den Führerschein einen Aufkleber mit den neuen Informationen.

Die neue Regelung tritt in Brandenburg ab den 12. April 2010, in Kraft. Soll das Kennzeichen in Brandenburg beibehalten werden, sind bei der zuständigen Zulassungsbehörde der Fahrzeugschein, der Personalausweis mit der neuen Anschrift und eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorzulegen. Letztere aber nur dann, wenn die Versicherung noch nicht im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert ist oder ein Versicherungsschutz für das Fahrzeug nicht (mehr) besteht. Die Umschreibung ist leider nicht kostenlos, hierfür werden zur Zeit 26,30 Euro fällig.