Umzug innerhalb Hessen: Autobesitzer können ihre Kfz-Kennzeichen behalten

Eine sehr schöne Nachricht für alle Autobesitzer die innerhalb Hessens oder Brandenburg umziehen möchten. Sie können jetzt ihre Nummernschilder behalten.

Kfz-Kennzeichen

In Hessen braucht man nur einen Formular beim Einwohnermeldeamt auszufüllen. Der Weg zur Zulassungsstelle bleibt erspart. Fahrzeughalter haben die Wahl, ob sie ihr bisheriges Nummernschild behalten wollen oder ein neues möchten. Nach einer Überprüfung der Daten erhält der Autofahrer in den Führerschein einen Aufkleber mit den neuen Informationen.

Die neue Regelung tritt in Brandenburg ab den 12. April 2010, in Kraft. Soll das Kennzeichen in Brandenburg beibehalten werden, sind bei der zuständigen Zulassungsbehörde der Fahrzeugschein, der Personalausweis mit der neuen Anschrift und eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorzulegen. Letztere aber nur dann, wenn die Versicherung noch nicht im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert ist oder ein Versicherungsschutz für das Fahrzeug nicht (mehr) besteht. Die Umschreibung ist leider nicht kostenlos, hierfür werden zur Zeit 26,30 Euro fällig.

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