Wo muss ich mich bei einem Umzug überall ummelden?

Ich ziehe um, wo müssen ich mich überall abmelden und ummelden. Kann ich die Meldebehörden schriftlich informieren? Welche Fristen gibt es? Ich habe hierzu einige Informationen gesammelt.

- Beim Einwohnermeldeamt des aktuellen Wohnortes kann man sich frühestens sieben Tage vor dem Auszug abmelden. Hierfür benötigt man einen Personalausweis oder Reisepass. Die Öffnungszeiten findet man auf die Webseite des Einwohnermeldeamts. Seit dem 1. Juni 2004 ist die Abmeldepflicht gelockert. Bei Ihrer alten Gemeinde müssen Sie sich demnach nur noch bei einem Umzug ins Ausland oder aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung abmelden.

- Danach muss man sich im neuen Meldebezirk anmelden und zwar innerhalb kurzer Zeit. Es gelten je nach Bundesland Fristen von ein 1 -2 Wochen. Bei Verspätung drohen den Umzüglern ein Verwarn- oder Bußgeld. Viele Städte und Gemeinden bieten im Internet Online-Formulare an. Diese können am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zum Einwohnermeldeamt bringt man diesen Meldeformular und seinen Personalausweis mit.

- Wenn Sie innerhalb Ihrer Gemeinde umziehen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Sie bekommen dann im Personalausweis die neue Anschrift eingetragen. Viele Städte bieten auf ihre Webseiten Ummeldeformulare zum online-Ausfüllen. Bei einigen Einwohnermeldeämtern kann man sich auch per Post ummelden.

Hier noch eine Liste wo Sie sich ggf. auch ummelden müssen: Kfz Zulassungsstelle, Finanzamt, Arbeitsamt und Familienkasse, Sozialamt, Hundesteuer, Kreiswehrersatzamt, Bundesamt für Zivildienst, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), BaFöG.

Unterlagen für die Motorrad-Zulassung

Ich besitze ein Motorrad und ziehe um. Ich kaufe ein neues Motorrad. Ich kaufe ein gebrauchtes Motorrad. Hier finden Sie eine Liste der Sachen die Sie bei der KFZ-Zulassungsstelle brauchen.

Neuzulassung:

Hier finden Sie eine Liste der Unterlagen die Sie benötigen bei einer Neuzulassung eines Motorrads:

  • Der KFZ-Brief des Motorrads.
  • Die Versicherungsdeckungskarte (früher Doppelkarte).
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass.

Umschreibung:

Sie haben ein gebrauchtes Motorrad gekauft und möchten es zulassen, dann müssen Sie das Motorrad Umschreiben. Hierfür brauchen Sie:

  • Der KFZ-Brief des Motorrads.
  • Der KFZ-Schein bei zugelassene Motorräder oder die Abmeldebescheinigung bei stillgelegte Motorräder.
  • Die Versicherungsdeckungskarte.
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass.
  • Die HU-Bescheinigung des Motorrads.
  • Das bisherige Nummernschild.

Abmeldung:

Sie möchten Ihr Motorrad nicht mehr fahren, dann können Sie die Maschine Abmelden. Hierzu benötigen Sie:

  • Der KFZ-Brief des Motorrads.
  • KFZ-Schein.
  • Das bisherige Nummernschild.

Ummeldung:

Bei einem Umzug benötigen Sie für die Ummeldung Ihres Motorrads folgendes:

  • Der KFZ-Brief des Motorrads.
  • Der KFZ-Schein.
  • Die HU-Bescheinigung.
  • Das bisherige Nummernschild.

Viel Spaß beim fahren!