Auch die Fahrzeugpapiere müssen umgeschrieben werden

Jeder Fahrzeughalter muss in Deutschland sein Fahrzeug im Zulassungsbezirks des Hauptwohnsitz anmelden. Das Fahrzeug kann nicht am Nebenwohnsitz zugelassen werden.

Zum anmelden braucht man folgende Unterlagen:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Der Prüfbericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Die Versicherungsbestätigung.

Bei einem Umzug in Sachsen in einen neuen Zulassungsbereich ist es nicht mehr notwendig das Kennzeichen zu wechseln.

Wo muss ich mich bei einem Umzug überall ummelden?

Ich ziehe um, wo müssen ich mich überall abmelden und ummelden. Kann ich die Meldebehörden schriftlich informieren? Welche Fristen gibt es? Ich habe hierzu einige Informationen gesammelt.

- Beim Einwohnermeldeamt des aktuellen Wohnortes kann man sich frühestens sieben Tage vor dem Auszug abmelden. Hierfür benötigt man einen Personalausweis oder Reisepass. Die Öffnungszeiten findet man auf die Webseite des Einwohnermeldeamts. Seit dem 1. Juni 2004 ist die Abmeldepflicht gelockert. Bei Ihrer alten Gemeinde müssen Sie sich demnach nur noch bei einem Umzug ins Ausland oder aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung abmelden.

- Danach muss man sich im neuen Meldebezirk anmelden und zwar innerhalb kurzer Zeit. Es gelten je nach Bundesland Fristen von ein 1 -2 Wochen. Bei Verspätung drohen den Umzüglern ein Verwarn- oder Bußgeld. Viele Städte und Gemeinden bieten im Internet Online-Formulare an. Diese können am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zum Einwohnermeldeamt bringt man diesen Meldeformular und seinen Personalausweis mit.

- Wenn Sie innerhalb Ihrer Gemeinde umziehen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Sie bekommen dann im Personalausweis die neue Anschrift eingetragen. Viele Städte bieten auf ihre Webseiten Ummeldeformulare zum online-Ausfüllen. Bei einigen Einwohnermeldeämtern kann man sich auch per Post ummelden.

Hier noch eine Liste wo Sie sich ggf. auch ummelden müssen: Kfz Zulassungsstelle, Finanzamt, Arbeitsamt und Familienkasse, Sozialamt, Hundesteuer, Kreiswehrersatzamt, Bundesamt für Zivildienst, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), BaFöG.

Umzug innerhalb Hessen: Autobesitzer können ihre Kfz-Kennzeichen behalten

Eine sehr schöne Nachricht für alle Autobesitzer die innerhalb Hessens oder Brandenburg umziehen möchten. Sie können jetzt ihre Nummernschilder behalten.

Kfz-Kennzeichen

In Hessen braucht man nur einen Formular beim Einwohnermeldeamt auszufüllen. Der Weg zur Zulassungsstelle bleibt erspart. Fahrzeughalter haben die Wahl, ob sie ihr bisheriges Nummernschild behalten wollen oder ein neues möchten. Nach einer Überprüfung der Daten erhält der Autofahrer in den Führerschein einen Aufkleber mit den neuen Informationen.

Die neue Regelung tritt in Brandenburg ab den 12. April 2010, in Kraft. Soll das Kennzeichen in Brandenburg beibehalten werden, sind bei der zuständigen Zulassungsbehörde der Fahrzeugschein, der Personalausweis mit der neuen Anschrift und eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorzulegen. Letztere aber nur dann, wenn die Versicherung noch nicht im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert ist oder ein Versicherungsschutz für das Fahrzeug nicht (mehr) besteht. Die Umschreibung ist leider nicht kostenlos, hierfür werden zur Zeit 26,30 Euro fällig.