Street View beim Umzug

Google Street View ist jetzt in den meisten Städte in Deutschland verfügbar. Das ist sehr hilfreich beim Umzug. Sucht man einen neue Wohnung, so kann man schon vor der Besichtigung sich die Gegend anschauen und sich ein Bild der Umgebung machen. Dadurch kann man viel Zeit sparen und Wohnung aussortieren die in Gegenden liegen wo man sowieso keine Interesse hat zu wohnen. Zusätzlich verschafft man sich einen Überblick über die Geschäfte in der Nähe, wo ist der nächste Bäcker, die Apotheke, die Einkaufsmöglichkeiten. Ich denke das ist ein neuer Meilenstein in der Immobilienbranche!

Bei Umzug gibt es keine vorzeitige Kündigung des DSL-Anschlusses

Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind (BGH, Urteil v. 11.11.2010 – III ZR 57/10).

Der Kläger hatte keinen wichtigen Grund zur Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB. Ein solcher Grund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen. Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Hinzu trat im Streitfall, dass die vergleichsweise lange Laufzeit des DSL-Anschlussvertrags die wirtschaftliche „Gegenleistung” des Klägers für einen niedrigen monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre. Zudem amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden insbesondere die notwendige technische Ausrüstung (Router, WLAN-Stick) zur Verfügung stellte, erst innerhalb des zweiten Vertragsjahrs.

Alexander Scholl, M.M. (www.kanzlei-scholl.de) Quelle