Ab 1. August höhere Pauschale bei der Steuer absetzbar

Ab 1. August 2011 ist bei einem beruflich veranlassten Umzug eine höhere Pauschale bei der Steuer absetzbar. Alle Angaben gelten nur, wenn der Umzug nach dem 31. Juli 2011 beendet wurde. Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt. Von der Steuer lassen sich dann Kosten für den Möbeltransport und auch für einen Makler absetzen. Doppelte Mietzahlungen und die Fahrten zur Wohnungsbesichtigung können bei der Steuer angegeben werden.

Wer für seine Kinder nach dem Umzug wegen des Schulwechsels Nachhilfeunterricht braucht, kann diese Kosten ab dem 1. August mit bis zu 1.617 € pro Kind absetzen. Der Maximalbetrag war bisher 1.603 €.

Für weitere Umzugskosten kann auch ein Pauschalbetrag berechnet werden. Für Singles gild dann eine Pauschale von 641 € (bisher 636 €). Für Verheiratete gilt eine Pauschale von 1.283 € (bisher 1.271 €). Für weitere Familienangehörige, kann pro Person je 283 Euro (bisher 280 €) angesetzt werden.

Statt der Umzugspauschalen können die sonstigen Umzugskosten einzeln nachgewiesen werden. Dafür müssen beim Finanzamt alle Rechnungen eingereicht werden.

Lauf auf alten Personalausweis

Ab den 1. November 2010 gibt es nur noch die neuen, scheckkartengroßen Personalausweise mit eingebautem Mikrochip. Viele Bürger haben die letzten Tage genutzt, um einen neuen alten zu beantragen.
In den vergangenen beiden Wochen war bei den Einwohnermeldeämter deutlich mehr los. Etwa drei mal so viel Bürger wie an normalen Tagen kamen und wollten vor dem Stichtag noch einen Personalausweis beantragen. Es waren hauptsächlich Leute der älteren Generation, die dem neuen Ausweis eher skeptisch gegenüberstehen. Es ging auch um den Preis. Der alte Personalausweis gibt es für 8 Euro, der neue kostet für über 24-Jährige 28,80 Euro.

Umzug mit Tiere

Katzen beim UmzugBei einem Umzug mit Tiere ist einiges zu beachten. Wann braucht man die Zustimmung des Vermieters? Wann geht es ohne? Hier ein paar Informationen die ich hierzu gesammelt habe.

Der Mieter darf ohne das Einverständnis des Vermieters Kleintiere in der Mietwohnung halten. Dazu gehören Aquarien, Vögel oder Hasen, Meerschweinchen und Hamster. Die Größe des Haustieres ist nicht maßgebend. Gefährliche Tiere wie Krokodile, Schlangen und Skorpione sind aufgrund der Gefahr die von ihnen ausgeht grundsätzlich verboten. Zur Haltung solcher Tiere bedarf es immer die Zustimmung des Vermieters. Kleine Hunde fallen unter die Kleintierregelung und dürfen somit gehalten werden. Meistens steht im Mietvertrag einen Paragraphen zur Tierhaltung und wie der Vermieter dazu steht. Beim großen Einfamilienhäuser gibt es einen Anspruch auf die Haltung eine Hundes als Haustier. Ein Umzug ist für Tiere allgemein sehr stressig. Hier finden Sie noch ein paar Tipps zur Vorbereitung eines Umzug mit Tieren.

  • Farbe und andere Werkzeuge und Mittel können den Geruchssinn der Tiere beeinflussen. Diese Gerüche könnten auch die Gewöhnung am neuen Wohnort erschweren.
  • Die Tiere sollten am Umzugstag nicht dabei sein. Am besten gibt man sie für ein bis zwei Tage bei Freunde ab.
  • Am besten ist es wenn Die Tiere in die Wohnung einziehen, nachdem diese eingerichtet ist.
  • Der Korb, Futternapf, Katzenklo, Spielzeug sollten schon an dem richtigen Platz stehen.
  • Falls das Haustier am Umzugstag dabei ist, kann ggf. nach Rücksprache mit dem Tierarzt Beruhigungsmittel verabreicht werden.
  • Achten Sie bei längeren Fahrten, dass sich Katzen und Hunde die Beine vertreten können. In Tierfachhandlungen bekommen Sie für Katzen ein spezielles Katzengeschirr.
  • Bei mehreren Haustiere kann am neuen Wohnort ein Rangordnungskampf entstehen.
  • Katzen sollte nicht direkt in den Garten raus. Sie brauchen mehr Zeit sich am neuen Revier zu gewöhnen. Hiermit wird die Gefahr verringert, dass die Katze weg läuft.
  • Ein Umzug ist ein Revierwechsel. Geben Sie Ihre Tiere genug Zeit die Umgebung zu forschen und sich daran zu gewöhnen.
  • Halten Sie die Telefonnummer des bisherigen Tierarztes und die Nummer eines Tierarztes am neuen Wohnort für alle Fälle griffbereit.
  • Ggf. müssen Sie nach dem Umzug Ihre Haustiere beim Tieramt ummelden.

Wo muss ich mich bei einem Umzug überall ummelden?

Ich ziehe um, wo müssen ich mich überall abmelden und ummelden. Kann ich die Meldebehörden schriftlich informieren? Welche Fristen gibt es? Ich habe hierzu einige Informationen gesammelt.

- Beim Einwohnermeldeamt des aktuellen Wohnortes kann man sich frühestens sieben Tage vor dem Auszug abmelden. Hierfür benötigt man einen Personalausweis oder Reisepass. Die Öffnungszeiten findet man auf die Webseite des Einwohnermeldeamts. Seit dem 1. Juni 2004 ist die Abmeldepflicht gelockert. Bei Ihrer alten Gemeinde müssen Sie sich demnach nur noch bei einem Umzug ins Ausland oder aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung abmelden.

- Danach muss man sich im neuen Meldebezirk anmelden und zwar innerhalb kurzer Zeit. Es gelten je nach Bundesland Fristen von ein 1 -2 Wochen. Bei Verspätung drohen den Umzüglern ein Verwarn- oder Bußgeld. Viele Städte und Gemeinden bieten im Internet Online-Formulare an. Diese können am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zum Einwohnermeldeamt bringt man diesen Meldeformular und seinen Personalausweis mit.

- Wenn Sie innerhalb Ihrer Gemeinde umziehen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Sie bekommen dann im Personalausweis die neue Anschrift eingetragen. Viele Städte bieten auf ihre Webseiten Ummeldeformulare zum online-Ausfüllen. Bei einigen Einwohnermeldeämtern kann man sich auch per Post ummelden.

Hier noch eine Liste wo Sie sich ggf. auch ummelden müssen: Kfz Zulassungsstelle, Finanzamt, Arbeitsamt und Familienkasse, Sozialamt, Hundesteuer, Kreiswehrersatzamt, Bundesamt für Zivildienst, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), BaFöG.

Unterlagen für die Motorrad-Zulassung

Ich besitze ein Motorrad und ziehe um. Ich kaufe ein neues Motorrad. Ich kaufe ein gebrauchtes Motorrad. Hier finden Sie eine Liste der Sachen die Sie bei der KFZ-Zulassungsstelle brauchen.

Neuzulassung:

Hier finden Sie eine Liste der Unterlagen die Sie benötigen bei einer Neuzulassung eines Motorrads:

  • Der KFZ-Brief des Motorrads.
  • Die Versicherungsdeckungskarte (früher Doppelkarte).
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass.

Umschreibung:

Sie haben ein gebrauchtes Motorrad gekauft und möchten es zulassen, dann müssen Sie das Motorrad Umschreiben. Hierfür brauchen Sie:

  • Der KFZ-Brief des Motorrads.
  • Der KFZ-Schein bei zugelassene Motorräder oder die Abmeldebescheinigung bei stillgelegte Motorräder.
  • Die Versicherungsdeckungskarte.
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass.
  • Die HU-Bescheinigung des Motorrads.
  • Das bisherige Nummernschild.

Abmeldung:

Sie möchten Ihr Motorrad nicht mehr fahren, dann können Sie die Maschine Abmelden. Hierzu benötigen Sie:

  • Der KFZ-Brief des Motorrads.
  • KFZ-Schein.
  • Das bisherige Nummernschild.

Ummeldung:

Bei einem Umzug benötigen Sie für die Ummeldung Ihres Motorrads folgendes:

  • Der KFZ-Brief des Motorrads.
  • Der KFZ-Schein.
  • Die HU-Bescheinigung.
  • Das bisherige Nummernschild.

Viel Spaß beim fahren!