Nachsendeantrag

Sie möchten, dass jeder Bekannte und Geschäftspartner vom Adresswechsel erfährt. Hier einige Infos zum Nachsendeantrag der Deutschen Post.

Mit Nachsendeservice der Deutschen Post wird Ihre Post bei einem Umzug an die neue Adresse umgeleitet. Auch wenn der Absender an die alte Adresse geschickt hat. Sie können den Nachsendeservice auch dafür nutzen Ihre Post zu Ihrem Ofenhalsort im Urlaub zu schicken.

Sie können den Nachsendeantrag für 6 oder 12 Monate beantragen. 6 Monate kosten 15,20 € (Geschäftskunden 30,20 €), 12 Monate kosten 25,20 € (Geschäftskunden 50,20 €). Am besten erteilt man einen Nachsendeauftrag zwei bis drei Wochen vor dem Beginn der geplanten Nachsendung der Post, mindestens aber 5 Werktage vorher. Als Bonus bekommen Privatkunden das Magazin “Neues Zuhause” kostenlos per Post an die neue Adresse geschickt. Weitere Informationen erhält man telefonisch unter der Telefonnummer 01802 / 33 33 (Mo.-Fr. 7-20 Uhr, Sa. 8-14 Uhr; 6 ct je Verbindung aus den deutschen Festnetzen; maximal 42 ct je angefangene 60 Sek. aus den deutschen Mobilfunknetzen).

Ein bestehender Nachsendeauftrag kann auch um 6 Monate verlängert werden. Man erhält vier Wochen vor Ende des Auftrags ein Brief mit einem Zugangscode. Dieser kann auf der Seite der eFiliale (www.efiliale.de) angegeben werden. Man kann vor dem Erhalt des Briefes nicht verlängern!

Wo muss ich mich bei einem Umzug überall ummelden?

Ich ziehe um, wo müssen ich mich überall abmelden und ummelden. Kann ich die Meldebehörden schriftlich informieren? Welche Fristen gibt es? Ich habe hierzu einige Informationen gesammelt.

- Beim Einwohnermeldeamt des aktuellen Wohnortes kann man sich frühestens sieben Tage vor dem Auszug abmelden. Hierfür benötigt man einen Personalausweis oder Reisepass. Die Öffnungszeiten findet man auf die Webseite des Einwohnermeldeamts. Seit dem 1. Juni 2004 ist die Abmeldepflicht gelockert. Bei Ihrer alten Gemeinde müssen Sie sich demnach nur noch bei einem Umzug ins Ausland oder aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung abmelden.

- Danach muss man sich im neuen Meldebezirk anmelden und zwar innerhalb kurzer Zeit. Es gelten je nach Bundesland Fristen von ein 1 -2 Wochen. Bei Verspätung drohen den Umzüglern ein Verwarn- oder Bußgeld. Viele Städte und Gemeinden bieten im Internet Online-Formulare an. Diese können am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zum Einwohnermeldeamt bringt man diesen Meldeformular und seinen Personalausweis mit.

- Wenn Sie innerhalb Ihrer Gemeinde umziehen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Sie bekommen dann im Personalausweis die neue Anschrift eingetragen. Viele Städte bieten auf ihre Webseiten Ummeldeformulare zum online-Ausfüllen. Bei einigen Einwohnermeldeämtern kann man sich auch per Post ummelden.

Hier noch eine Liste wo Sie sich ggf. auch ummelden müssen: Kfz Zulassungsstelle, Finanzamt, Arbeitsamt und Familienkasse, Sozialamt, Hundesteuer, Kreiswehrersatzamt, Bundesamt für Zivildienst, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), BaFöG.

Unterlagen für die Motorrad-Zulassung

Ich besitze ein Motorrad und ziehe um. Ich kaufe ein neues Motorrad. Ich kaufe ein gebrauchtes Motorrad. Hier finden Sie eine Liste der Sachen die Sie bei der KFZ-Zulassungsstelle brauchen.

Neuzulassung:

Hier finden Sie eine Liste der Unterlagen die Sie benötigen bei einer Neuzulassung eines Motorrads:

  • Der KFZ-Brief des Motorrads.
  • Die Versicherungsdeckungskarte (früher Doppelkarte).
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass.

Umschreibung:

Sie haben ein gebrauchtes Motorrad gekauft und möchten es zulassen, dann müssen Sie das Motorrad Umschreiben. Hierfür brauchen Sie:

  • Der KFZ-Brief des Motorrads.
  • Der KFZ-Schein bei zugelassene Motorräder oder die Abmeldebescheinigung bei stillgelegte Motorräder.
  • Die Versicherungsdeckungskarte.
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass.
  • Die HU-Bescheinigung des Motorrads.
  • Das bisherige Nummernschild.

Abmeldung:

Sie möchten Ihr Motorrad nicht mehr fahren, dann können Sie die Maschine Abmelden. Hierzu benötigen Sie:

  • Der KFZ-Brief des Motorrads.
  • KFZ-Schein.
  • Das bisherige Nummernschild.

Ummeldung:

Bei einem Umzug benötigen Sie für die Ummeldung Ihres Motorrads folgendes:

  • Der KFZ-Brief des Motorrads.
  • Der KFZ-Schein.
  • Die HU-Bescheinigung.
  • Das bisherige Nummernschild.

Viel Spaß beim fahren!

Sparen bei Strom und Gas

Die fehlende Konkurrenz bei Strom und Gas führt dazu, dass die Preise stabil bleiben. Es sind vier Konzerne, die diesen Markt beherrschen: RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW. Diese Unternehmen bestimmen die Preise. Es gibt zwar noch viele kleinere Konzerne, Energiesicounter, Ökostromanbieter und Stadtwerke aber die Preisunterschiede sind nicht groß. Zum sparen muss man die Angebote vergleichen.

Verivox bietet eine guten Vergleichsrechner bei dem man den Grundpreis und den Preis für den tatsächlich verbrauchten Strom in den Vergleich einbeziehen kann. Der Grundpreis und der Kilowattpreis variiert von Region zu Region. Die Vergleichsrechner gibt es auch für Gas. Versierte Sparer wechseln regelmäßig den Strom- und Gasanbieter. Wer jährlich wechselt bekommt immer wieder die Wechselprämie die einige Anbieter geben. Die Prämie kann bis zu 120 Euro betragen. Viele Kunden scheuen den Anbieterwechsel, sie zahlen meist drauf. Dies geschieht aus Angst oder Gemütlichkeit, manchmal auch weil Informationen fehlen. Einige Anbieter bieten deswegen auch eine Werbeprämie. Wer Verwandte und Freunde bewirbt, bekommt einen zusätzlichen Bonus.

Am besten schreibt man sich den Strom- und Gasverbrauch und die Kosten der letzten Rechnung auf. Hiermit lassen sich die Tarife ganz gut vergleichen. Für den Wechsel braucht man noch die Zählernummer. Diese steht auf den Zähler selbst oder auf der Rechnung. Gucken Sie auch auf der Internetseite des Anbieters. Hier findet man meistens weitere Informationen die auf den Tarifrechnerseite meistens fehlen.

Ein sehr guter Test der Vergleichsrechner bietet die Stiftung Warentest. Im September 2008 wurden einige Seiten bewertet. Testsieger war die Seite verivox.de, gefolgt von tarifvergleich.de und toptarif.de. Die Seiten wer-ist-billiger.de und energieverbraucherportal.de haben nicht so gut abgeschnitten.

Schäden bei privaten Umzügen

LCD Fernseher mit Display Schaden

Schaden LCD Bildschirm

Schäden bei privaten Umzügen sind nicht immer abgedeckt, auch wenn alle Beteiligten haftpflichtversichert sind.

Ein guter Freund hilft Ihnen beim Umzug und lässt den teuren LCD-Fernseher fallen. Die Versicherung muss nicht unbedingt bezahlen! Auch wenn Ihr Freund versichert ist. Der Grund hierzu: Die Versicherung ist Laut Gesetz für Schäden, die aus Gefälligkeiten entstehen, nicht ersatzpflichtig. Sie müssen hierfür im Vertrag auf unbedingt auf den Einschluss der Klausel Gefälligkeitsschäden achten.

Auch wenn Sie selbst etwas in Ihren vier Wänden kaputt machen, sind Sie nicht immer abgesichert. Auch wenn Sie eine Haftpflicht- und Hausratversicherung besitzen.

Die Hausratversicherung kommt nur für Schäden an Sachen die Ihnen gehören auf. Beschädigen Sie etwas in der Mietwohnung, müssen Sie dem Vermieter den Schaden erstatten. Eigentlich müsste hier die Haftpflichtversicherung einspringen. Problem: Ersatzansprüche wegen wegen Schäden an fremden Objekten, welche Sie gepachtet, gemietet oder geliehen haben, prinzipiell aus. So genannte Mietsachschäden gehören unbedingt in den Haftpflichtvertrag. Hier wird eine Versicherungssumme von mindestens 500.000 € mitversichert sein.