Auch die Fahrzeugpapiere müssen umgeschrieben werden

Jeder Fahrzeughalter muss in Deutschland sein Fahrzeug im Zulassungsbezirks des Hauptwohnsitz anmelden. Das Fahrzeug kann nicht am Nebenwohnsitz zugelassen werden.

Zum anmelden braucht man folgende Unterlagen:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Der Prüfbericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Die Versicherungsbestätigung.

Bei einem Umzug in Sachsen in einen neuen Zulassungsbereich ist es nicht mehr notwendig das Kennzeichen zu wechseln.

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