Jeder Fahrzeughalter muss in Deutschland sein Fahrzeug im Zulassungsbezirks des Hauptwohnsitz anmelden. Das Fahrzeug kann nicht am Nebenwohnsitz zugelassen werden.
Zum anmelden braucht man folgende Unterlagen:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Der Prüfbericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
- Die Versicherungsbestätigung.
Bei einem Umzug in Sachsen in einen neuen Zulassungsbereich ist es nicht mehr notwendig das Kennzeichen zu wechseln.