Auch die Fahrzeugpapiere müssen umgeschrieben werden

Jeder Fahrzeughalter muss in Deutschland sein Fahrzeug im Zulassungsbezirks des Hauptwohnsitz anmelden. Das Fahrzeug kann nicht am Nebenwohnsitz zugelassen werden.

Zum anmelden braucht man folgende Unterlagen:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Der Prüfbericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Die Versicherungsbestätigung.

Bei einem Umzug in Sachsen in einen neuen Zulassungsbereich ist es nicht mehr notwendig das Kennzeichen zu wechseln.

Spritztouren mit roten Nummernschildern sind nicht erlaubt

Rotes KennzeichenMit Rote Nummernschilder darf man folgende Fahrten machen:
- Fahrzeugüberführung
- Probefahrten
- Prüfungsfahrten

Sie sind kein Ersatz für eine richtige Zulassung. Man darf damit keine Vergnügungsfahrten machen. Das wurde in einem Fall am Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Ein AutoFahrer wurde in diesem Fall von der Polizei auf einer Fahrt ins Kino angehalten. Er muss jetzt einen Bußgeld in Höhe von 90 Euro zahlen.

Was sind rote Kennzeichen:
Rote Kennzeichen sind ausschließlich für Händler, Hersteller und Handwerker gedacht. Für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten vorbehalten. Sie werden nicht mehr an Privatpersonen ausgegeben. Eine Ausnahme gibt es für Besitzer von Oldtimer-Fahrzeuge. Das Fahrzeug muss über 30 Jahre alt sein. Hierfür bekommen Privatpersonen auch ein rotes Kennzeichen!

Rote Kennzeichen sind nicht an das Fahrzeug gebunden. Sie sind auf andere Fahrzeuge übertragbar.

Ab 1. August höhere Pauschale bei der Steuer absetzbar

Ab 1. August 2011 ist bei einem beruflich veranlassten Umzug eine höhere Pauschale bei der Steuer absetzbar. Alle Angaben gelten nur, wenn der Umzug nach dem 31. Juli 2011 beendet wurde. Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt. Von der Steuer lassen sich dann Kosten für den Möbeltransport und auch für einen Makler absetzen. Doppelte Mietzahlungen und die Fahrten zur Wohnungsbesichtigung können bei der Steuer angegeben werden.

Wer für seine Kinder nach dem Umzug wegen des Schulwechsels Nachhilfeunterricht braucht, kann diese Kosten ab dem 1. August mit bis zu 1.617 € pro Kind absetzen. Der Maximalbetrag war bisher 1.603 €.

Für weitere Umzugskosten kann auch ein Pauschalbetrag berechnet werden. Für Singles gild dann eine Pauschale von 641 € (bisher 636 €). Für Verheiratete gilt eine Pauschale von 1.283 € (bisher 1.271 €). Für weitere Familienangehörige, kann pro Person je 283 Euro (bisher 280 €) angesetzt werden.

Statt der Umzugspauschalen können die sonstigen Umzugskosten einzeln nachgewiesen werden. Dafür müssen beim Finanzamt alle Rechnungen eingereicht werden.

Street View beim Umzug

Google Street View ist jetzt in den meisten Städte in Deutschland verfügbar. Das ist sehr hilfreich beim Umzug. Sucht man einen neue Wohnung, so kann man schon vor der Besichtigung sich die Gegend anschauen und sich ein Bild der Umgebung machen. Dadurch kann man viel Zeit sparen und Wohnung aussortieren die in Gegenden liegen wo man sowieso keine Interesse hat zu wohnen. Zusätzlich verschafft man sich einen Überblick über die Geschäfte in der Nähe, wo ist der nächste Bäcker, die Apotheke, die Einkaufsmöglichkeiten. Ich denke das ist ein neuer Meilenstein in der Immobilienbranche!

Lauf auf alten Personalausweis

Ab den 1. November 2010 gibt es nur noch die neuen, scheckkartengroßen Personalausweise mit eingebautem Mikrochip. Viele Bürger haben die letzten Tage genutzt, um einen neuen alten zu beantragen.
In den vergangenen beiden Wochen war bei den Einwohnermeldeämter deutlich mehr los. Etwa drei mal so viel Bürger wie an normalen Tagen kamen und wollten vor dem Stichtag noch einen Personalausweis beantragen. Es waren hauptsächlich Leute der älteren Generation, die dem neuen Ausweis eher skeptisch gegenüberstehen. Es ging auch um den Preis. Der alte Personalausweis gibt es für 8 Euro, der neue kostet für über 24-Jährige 28,80 Euro.