Bei Umzug gibt es keine vorzeitige Kündigung des DSL-Anschlusses

Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind (BGH, Urteil v. 11.11.2010 – III ZR 57/10).

Der Kläger hatte keinen wichtigen Grund zur Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB. Ein solcher Grund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen. Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Hinzu trat im Streitfall, dass die vergleichsweise lange Laufzeit des DSL-Anschlussvertrags die wirtschaftliche „Gegenleistung” des Klägers für einen niedrigen monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre. Zudem amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden insbesondere die notwendige technische Ausrüstung (Router, WLAN-Stick) zur Verfügung stellte, erst innerhalb des zweiten Vertragsjahrs.

Alexander Scholl, M.M. (www.kanzlei-scholl.de) Quelle

Bundessozialgericht: Der Umzug Hartz-IV-Empfänger vereinfacht

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte: die Kosten für einen Umzug werden Hartz-IV-Empfänger erstattet, auch wenn dies höhere Kosten bedeutet.

Das Jobcenter ist bei einem Wohnortwechsel verpflichtet, die Unterkunftskosten voll zu übernehmen, auch wenn diese höher ausfallen als die bisherigen Kosten. Nur wenn der Umzug innerhalb einer Kommune stattfindet gelten andere Regelungen. Hier bekommt der Hartz-IV-Empfänger nur den günstigen Mietpreis der alten Wohnung erstattet. (Urteil des BSG vom 01.06.2010)

Umzug mit Tiere

Katzen beim UmzugBei einem Umzug mit Tiere ist einiges zu beachten. Wann braucht man die Zustimmung des Vermieters? Wann geht es ohne? Hier ein paar Informationen die ich hierzu gesammelt habe.

Der Mieter darf ohne das Einverständnis des Vermieters Kleintiere in der Mietwohnung halten. Dazu gehören Aquarien, Vögel oder Hasen, Meerschweinchen und Hamster. Die Größe des Haustieres ist nicht maßgebend. Gefährliche Tiere wie Krokodile, Schlangen und Skorpione sind aufgrund der Gefahr die von ihnen ausgeht grundsätzlich verboten. Zur Haltung solcher Tiere bedarf es immer die Zustimmung des Vermieters. Kleine Hunde fallen unter die Kleintierregelung und dürfen somit gehalten werden. Meistens steht im Mietvertrag einen Paragraphen zur Tierhaltung und wie der Vermieter dazu steht. Beim großen Einfamilienhäuser gibt es einen Anspruch auf die Haltung eine Hundes als Haustier. Ein Umzug ist für Tiere allgemein sehr stressig. Hier finden Sie noch ein paar Tipps zur Vorbereitung eines Umzug mit Tieren.

  • Farbe und andere Werkzeuge und Mittel können den Geruchssinn der Tiere beeinflussen. Diese Gerüche könnten auch die Gewöhnung am neuen Wohnort erschweren.
  • Die Tiere sollten am Umzugstag nicht dabei sein. Am besten gibt man sie für ein bis zwei Tage bei Freunde ab.
  • Am besten ist es wenn Die Tiere in die Wohnung einziehen, nachdem diese eingerichtet ist.
  • Der Korb, Futternapf, Katzenklo, Spielzeug sollten schon an dem richtigen Platz stehen.
  • Falls das Haustier am Umzugstag dabei ist, kann ggf. nach Rücksprache mit dem Tierarzt Beruhigungsmittel verabreicht werden.
  • Achten Sie bei längeren Fahrten, dass sich Katzen und Hunde die Beine vertreten können. In Tierfachhandlungen bekommen Sie für Katzen ein spezielles Katzengeschirr.
  • Bei mehreren Haustiere kann am neuen Wohnort ein Rangordnungskampf entstehen.
  • Katzen sollte nicht direkt in den Garten raus. Sie brauchen mehr Zeit sich am neuen Revier zu gewöhnen. Hiermit wird die Gefahr verringert, dass die Katze weg läuft.
  • Ein Umzug ist ein Revierwechsel. Geben Sie Ihre Tiere genug Zeit die Umgebung zu forschen und sich daran zu gewöhnen.
  • Halten Sie die Telefonnummer des bisherigen Tierarztes und die Nummer eines Tierarztes am neuen Wohnort für alle Fälle griffbereit.
  • Ggf. müssen Sie nach dem Umzug Ihre Haustiere beim Tieramt ummelden.

Mietkaution investieren

Ich bin auf die Webseite kautionsfrei.de gestoßen. Hier wird eine Kautionsbürgschaft der R+V Versicherung angeboten. Die Idee dahinter ist das Geld der Mietkaution nicht einfach in einem nicht rentablen Sparbuch zu packen sondern über eine kostengünstige Bürgschaft abzuwickeln. Das Geld der Kaution steht somit den Umzüglern für andere Sachen frei zur Verfügung. Die Bürgschaft kostet jährlich 5,25% der Kautionssumme. Hier ein Beispiel:

Die Kaltmiete beträgt 500 Euro und der Vermieter will 1.500 Euro Kaution haben. Die Gebühr für die Kautionsbürgschaft beträgt 5,25% der Kautionssumme. Somit kostet dem Mieter die Bürgschaft monatlich 6,50 Euro. Der Beitrag wird als Jahresbeitrag abgebucht. Also  78,75 Euro. Bei Beendigung der Miete erhält der Mieter seine eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Mehr Infos finden Sie unter http://www.kautionsfrei.de. Lesen Sie auch die FAQ unter http://kautionsfrei.de/fragen-und-antworten.html

Umzugscheckliste

Kartonstapel beim UmzugHier eine Umzugscheckliste die ich allen zur Verfügung stelle.

Drei Monate vorher:

  • Mietvertrag rechtzeitig kündigen
  • Speditionen suchen und Angebote einholen
  • Freunde und Umzugshelfer den Umzugstermin mitteilen
  • Sperrmüll-Termine ins Terminkalender aufnehmen
  • ggf. Urlaub oder Sonderurlaub beantragen
  • Verträge prüfen und Mitgliedschaften z.B. Fitnessclub, Zeitungsabo kündigen
  • Strom- und Gasversorger benachrichtigen
  • Arbeitgeber informieren

Einen Monat vorher:

  • Umzugswagen reservieren
  • Hausratsversicherung
  • Telefonanschluss, DSL, Kabelanschluss anmelden
  • Prüfen was in der alten Wohnung renoviert werden muss
  • Umzugskartons, Luftpolsterfolie, Decken besorgen

1 bis 3 Wochen vorher

  • Halteverbotszone beantragen
  • Termin für Wohnungsübergabe festlegen
  • Rundfunkgebühren GEZ ummelden
  • Altwohnung renovieren – falls nötig
  • Kinderbetreuung organisieren
  • Nachsendeantrag der Deutschen Post beauftragen (online oder in der Poststelle möglich)
  • Kartons verpacken
  • Kühlschrank und Eisfach abtauen

Einen Tag vorher:

  • Verpflegung für den Umzugstag
  • Wichtige persönliche Sachen in die neue Wohnung bringen
  • Tasche mit Sachen für die Übergangstage packen
  • Alles für den Umzug fertig verpacken
  • Umzugswagen abholen

Umzug:

  • Getränke für die Umzugshelfer bereitstellen
  • Sachbeschädigungen im Treppenhaus, Hof, etc. schnellstmöglich wieder beseitigen
  • Prüfen ob nichts in der alten Wohnung vergessen wurde
  • Reinigung der alten Wohnung
  • Einladung zur Einweihungsparty

Im neuen Zuhause:

Umzugscheckliste als PDF