Bundessozialgericht: Der Umzug Hartz-IV-Empfänger vereinfacht

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Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte: die Kosten für einen Umzug werden Hartz-IV-Empfänger erstattet, auch wenn dies höhere Kosten bedeutet.

Das Jobcenter ist bei einem Wohnortwechsel verpflichtet, die Unterkunftskosten voll zu übernehmen, auch wenn diese höher ausfallen als die bisherigen Kosten. Nur wenn der Umzug innerhalb einer Kommune stattfindet gelten andere Regelungen. Hier bekommt der Hartz-IV-Empfänger nur den günstigen Mietpreis der alten Wohnung erstattet. (Urteil des BSG vom 01.06.2010)

Umzug mit Tiere

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Katzen beim UmzugBei einem Umzug mit Tiere ist einiges zu beachten. Wann braucht man die Zustimmung des Vermieters? Wann geht es ohne? Hier ein paar Informationen die ich hierzu gesammelt habe.

Der Mieter darf ohne das Einverständnis des Vermieters Kleintiere in der Mietwohnung halten. Dazu gehören Aquarien, Vögel oder Hasen, Meerschweinchen und Hamster. Die Größe des Haustieres ist nicht maßgebend. Gefährliche Tiere wie Krokodile, Schlangen und Skorpione sind aufgrund der Gefahr die von ihnen ausgeht grundsätzlich verboten. Zur Haltung solcher Tiere bedarf es immer die Zustimmung des Vermieters. Kleine Hunde fallen unter die Kleintierregelung und dürfen somit gehalten werden. Meistens steht im Mietvertrag einen Paragraphen zur Tierhaltung und wie der Vermieter dazu steht. Beim großen Einfamilienhäuser gibt es einen Anspruch auf die Haltung eine Hundes als Haustier. Ein Umzug ist für Tiere allgemein sehr stressig. Hier finden Sie noch ein paar Tipps zur Vorbereitung eines Umzug mit Tieren.

  • Farbe und andere Werkzeuge und Mittel können den Geruchssinn der Tiere beeinflussen. Diese Gerüche könnten auch die Gewöhnung am neuen Wohnort erschweren.
  • Die Tiere sollten am Umzugstag nicht dabei sein. Am besten gibt man sie für ein bis zwei Tage bei Freunde ab.
  • Am besten ist es wenn Die Tiere in die Wohnung einziehen, nachdem diese eingerichtet ist.
  • Der Korb, Futternapf, Katzenklo, Spielzeug sollten schon an dem richtigen Platz stehen.
  • Falls das Haustier am Umzugstag dabei ist, kann ggf. nach Rücksprache mit dem Tierarzt Beruhigungsmittel verabreicht werden.
  • Achten Sie bei längeren Fahrten, dass sich Katzen und Hunde die Beine vertreten können. In Tierfachhandlungen bekommen Sie für Katzen ein spezielles Katzengeschirr.
  • Bei mehreren Haustiere kann am neuen Wohnort ein Rangordnungskampf entstehen.
  • Katzen sollte nicht direkt in den Garten raus. Sie brauchen mehr Zeit sich am neuen Revier zu gewöhnen. Hiermit wird die Gefahr verringert, dass die Katze weg läuft.
  • Ein Umzug ist ein Revierwechsel. Geben Sie Ihre Tiere genug Zeit die Umgebung zu forschen und sich daran zu gewöhnen.
  • Halten Sie die Telefonnummer des bisherigen Tierarztes und die Nummer eines Tierarztes am neuen Wohnort für alle Fälle griffbereit.
  • Ggf. müssen Sie nach dem Umzug Ihre Haustiere beim Tieramt ummelden.

Mietkaution investieren

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Ich bin auf die Webseite kautionsfrei.de gestoßen. Hier wird eine Kautionsbürgschaft der R+V Versicherung angeboten. Die Idee dahinter ist das Geld der Mietkaution nicht einfach in einem nicht rentablen Sparbuch zu packen sondern über eine kostengünstige Bürgschaft abzuwickeln. Das Geld der Kaution steht somit den Umzüglern für andere Sachen frei zur Verfügung. Die Bürgschaft kostet jährlich 5,25% der Kautionssumme. Hier ein Beispiel:

Die Kaltmiete beträgt 500 Euro und der Vermieter will 1.500 Euro Kaution haben. Die Gebühr für die Kautionsbürgschaft beträgt 5,25% der Kautionssumme. Somit kostet dem Mieter die Bürgschaft monatlich 6,50 Euro. Der Beitrag wird als Jahresbeitrag abgebucht. Also  78,75 Euro. Bei Beendigung der Miete erhält der Mieter seine eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Mehr Infos finden Sie unter http://www.kautionsfrei.de. Lesen Sie auch die FAQ unter http://kautionsfrei.de/fragen-und-antworten.html

Umzugscheckliste

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Kartonstapel beim UmzugHier eine Umzugscheckliste die ich allen zur Verfügung stelle.

Drei Monate vorher:

  • Mietvertrag rechtzeitig kündigen
  • Speditionen suchen und Angebote einholen
  • Freunde und Umzugshelfer den Umzugstermin mitteilen
  • Sperrmüll-Termine ins Terminkalender aufnehmen
  • ggf. Urlaub oder Sonderurlaub beantragen
  • Verträge prüfen und Mitgliedschaften z.B. Fitnessclub, Zeitungsabo kündigen
  • Strom- und Gasversorger benachrichtigen
  • Arbeitgeber informieren

Einen Monat vorher:

  • Umzugswagen reservieren
  • Hausratsversicherung
  • Telefonanschluss, DSL, Kabelanschluss anmelden
  • Prüfen was in der alten Wohnung renoviert werden muss
  • Umzugskartons, Luftpolsterfolie, Decken besorgen

1 bis 3 Wochen vorher

  • Halteverbotszone beantragen
  • Termin für Wohnungsübergabe festlegen
  • Rundfunkgebühren GEZ ummelden
  • Altwohnung renovieren – falls nötig
  • Kinderbetreuung organisieren
  • Nachsendeantrag der Deutschen Post beauftragen (online oder in der Poststelle möglich)
  • Kartons verpacken
  • Kühlschrank und Eisfach abtauen

Einen Tag vorher:

  • Verpflegung für den Umzugstag
  • Wichtige persönliche Sachen in die neue Wohnung bringen
  • Tasche mit Sachen für die Übergangstage packen
  • Alles für den Umzug fertig verpacken
  • Umzugswagen abholen

Umzug:

  • Getränke für die Umzugshelfer bereitstellen
  • Sachbeschädigungen im Treppenhaus, Hof, etc. schnellstmöglich wieder beseitigen
  • Prüfen ob nichts in der alten Wohnung vergessen wurde
  • Reinigung der alten Wohnung
  • Einladung zur Einweihungsparty

Im neuen Zuhause:

Umzugscheckliste als PDF

Nachsendeantrag

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Sie möchten, dass jeder Bekannte und Geschäftspartner vom Adresswechsel erfährt. Hier einige Infos zum Nachsendeantrag der Deutschen Post.

Mit Nachsendeservice der Deutschen Post wird Ihre Post bei einem Umzug an die neue Adresse umgeleitet. Auch wenn der Absender an die alte Adresse geschickt hat. Sie können den Nachsendeservice auch dafür nutzen Ihre Post zu Ihrem Ofenhalsort im Urlaub zu schicken.

Sie können den Nachsendeantrag für 6 oder 12 Monate beantragen. 6 Monate kosten15,20 € (Geschäftskunden 30,20 €), 12 Monate kosten 25,20 € (Geschäftskunden 50,20 €). Am besten erteilt man einen Nachsendeauftrag zwei bis drei Wochen vor dem Beginn der geplanten Nachsendung der Post, mindestens aber 5 Werktage vorher. Als Bonus bekommen Privatkunden das Magazin “Neues Zuhause” kostenlos per Post an die neue Adresse geschickt. Weitere Informationen erhält man telefonisch unter der Telefonnummer 01802 / 33 33 (Mo.-Fr. 7-20 Uhr, Sa. 8-14 Uhr; 6 ct je Verbindung aus den deutschen Festnetzen; maximal 42 ct je angefangene 60 Sek. aus den deutschen Mobilfunknetzen).

Ein bestehender Nachsendeauftrag kann auch um 6 Monate verlängert werden. Man erhält vier Wochen vor Ende des Auftrags ein Brief mit einem Zugangscode. Dieser kann auf der Seite der eFiliale (www.efiliale.de) angegeben werden. Man kann vor dem Erhalt des Briefes nicht verlängern!

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